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Rechtsverordnung Badeverbot Neckar
Im Stadtgebiet Stuttgart gilt ein Badeverbot für den Neckar und den Max-Eyth-See. Die vorliegende, aktuell gültige Rechtsverordnung hat 1978 die bis dahin geltende Polizeiverordnung abgelöst. Diese hatte das Baden im Neckar bereits seit 1957 verboten. Wer in Stuttgart im Neckar badet, riskiert eine Geldbuße.
1978