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Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Auf der Website der Regierungspräsidien Baden-Württemberg findet ihr Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union. Um einen guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu gewährleisten, hat die EU am 20.12.2000 Richtlinien für ein einheitliches Wasserrecht in den Mitgliedsstaaten beschlossen. Diese verfolgt einen umfassenden, integrativen Ansatz, der den nachhaltigen Ressourcenschutz und den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer in den Mittelpunkt stellt. Die Gewässer des Landes werden daher immer im Kontext ihrer Einzugsgebiete betrachtet und sind in sechs Bearbeitungsgebiete unterteilt, die sich wiederum in 30 Teilbearbeitungsgebiete gliedern
Auf der Internetseite informieren die Regierungspräsidien Baden-Württemberg nicht nur über Ziel und Umsetzung der WRRL, sondern geben auch einen Überblick über Maßnahmen und Öffentlichkeitsbeteiligungen in den Teilbearbeitungsgebieten sowie über Grundwasserschutz und Gewässerökologie im Land. Außerdem gibt es ein Themenportal Wasser, fachliche Hintergrundinformationen und Berichte aus dem aktuellen Bewirtschaftungszyklus.
2013