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Badegewässerverordnung Baden-Württemberg

Hier findest du die Badegewässerverordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales und des Umweltministeriums für das Land Baden-Württemberg vom 16. Januar 2008. Mit der Verordnung regelt das Land die Anforderungen an die Überwachung und Qualität von Badegewässern, deren Bewirtschaftung und die Information der Öffentlichkeit. Für den Neckar gilt diese Verordnung allerdings nicht, denn hier ist das Baden seit 1978 verboten. Aktuelle Informationen zur Qualität der Badegewässer in Baden-Württemberg findet Ihr hier: https://badegewaesserkarte.landbw.de.

2008

Baden

Sozialministerium Baden-Württemberg, Umweltministerium Baden-Württemberg    Hinzugefügt am 08.09.2023
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